Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.07.2010

Rechtsprechung
   BFH, 19.07.2010 - I B 174/09   

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https://dejure.org/2010,14608
BFH, 19.07.2010 - I B 174/09 (https://dejure.org/2010,14608)
BFH, Entscheidung vom 19.07.2010 - I B 174/09 (https://dejure.org/2010,14608)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - I B 174/09 (https://dejure.org/2010,14608)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durch das FG - Verwertung einer in einem Strafverfahren getätigten Aussage

  • openjur.de

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durch das FG; Verwertung einer in einem Strafverfahren getätigten Aussage

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 81 Abs 1 S 1, FGO § 116 Abs 6, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durch das FG - Verwertung einer in einem Strafverfahren getätigten Aussage

  • Bundesfinanzhof

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durch das FG - Verwertung einer in einem Strafverfahren getätigten Aussage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 1 S 1 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durch das FG - Verwertung einer in einem Strafverfahren getätigten Aussage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 Abs 1 S 1 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durch das FG - Verwertung einer in einem Strafverfahren getätigten Aussage

  • rewis.io

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durch das FG - Verwertung einer in einem Strafverfahren getätigten Aussage

  • ra.de
  • rewis.io

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durch das FG - Verwertung einer in einem Strafverfahren getätigten Aussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 81 Abs. 1 S. 1; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
    Rechtmäßigkeit einer Kürzung des Betriebsausgabenabzugs bei Scheingewerbeverdacht

  • datenbank.nwb.de

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme: FG muss Zeugen grundsätzlich selbst vernehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 47
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.06.1991 - III R 106/87

    Beiziehung und Verwertung von Akten eines anderen Gerichts bei Widerspruch des

    Auszug aus BFH, 19.07.2010 - I B 174/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist aber ihre Verwertung gegen den Widerspruch eines Beteiligten nicht zulässig, solange die erneute Beweisaufnahme durch das Gericht selbst möglich ist (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2009 I B 219/08, BFH/NV 2010, 45; BFH-Urteil vom 12. Juni 1991 III R 106/87, BFHE 164, 396, BStBl II 1991, 806, jeweils m.w.N.).

    Angesichts dieses Vortrags hätte das FG nur dann auf die Vernehmung des K verzichten dürfen, wenn sie unmöglich, unzulässig oder unzumutbar gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil in BFHE 164, 396, BStBl II 1991, 806; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 81 FGO Rz 27, m.w.N.); Überlegungen dazu enthält sein Urteil indessen nicht.

  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Haftung - Zur Auswahl des Haftungsschuldners nach einer vorsätzlichen

    Auszug aus BFH, 19.07.2010 - I B 174/09
    In diesem Zusammenhang kann offenbleiben, ob die vom FA zitierte Rechtsprechung zur Verwertung von Feststellungen eines Strafgerichts (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFHE 204, 380, m.w.N.) auf die Verwertung einer im Strafverfahren abgegebenen Einlassung übertragen werden kann.
  • BFH, 27.07.2009 - I B 219/08

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme erfordert Zeugenvernehmung

    Auszug aus BFH, 19.07.2010 - I B 174/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist aber ihre Verwertung gegen den Widerspruch eines Beteiligten nicht zulässig, solange die erneute Beweisaufnahme durch das Gericht selbst möglich ist (Senatsbeschluss vom 27. Juli 2009 I B 219/08, BFH/NV 2010, 45; BFH-Urteil vom 12. Juni 1991 III R 106/87, BFHE 164, 396, BStBl II 1991, 806, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 13.07.2010 - V S 10/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21245
BFH, 13.07.2010 - V S 10/10 (https://dejure.org/2010,21245)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2010 - V S 10/10 (https://dejure.org/2010,21245)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - V S 10/10 (https://dejure.org/2010,21245)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 47
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.12.1995 - 1 BvR 1463/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung verspäteter Urteilsabsetzung

    Auszug aus BFH, 13.07.2010 - V S 10/10
    Aus dem Umstand, dass die Beschlussgründe keine detaillierte Befassung mit sämtlichen Erwägungen der Beschwerdebegründung enthalten, kann mithin nicht darauf geschlossen werden, der Senat habe diese nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1995  1 BvR 1463/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1996, 153).
  • BFH, 05.03.2008 - IV S 13/07

    Anhörungsrüge nach § 133a FGO gegen Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 13.07.2010 - V S 10/10
    Demgemäß sind schlüssige Ausführungen dazu erforderlich, welches Vorbringen des Klägers für eine Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO) --unter Berücksichtigung der vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe-- der beschließende Senat bei der Beschwerdeentscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat; zudem bedurfte es der nachvollziehbaren Erläuterung, dass die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232; vom 5. März 2008 IV S 13/07, juris).
  • BFH, 10.08.2005 - XI S 2/05

    NZB: Anhörungsrüge nach § 133a FGO

    Auszug aus BFH, 13.07.2010 - V S 10/10
    Demgemäß sind schlüssige Ausführungen dazu erforderlich, welches Vorbringen des Klägers für eine Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO) --unter Berücksichtigung der vom Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe-- der beschließende Senat bei der Beschwerdeentscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat; zudem bedurfte es der nachvollziehbaren Erläuterung, dass die Revision bei Berücksichtigung dieses Vorbringens hätte zugelassen werden müssen (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. August 2005 XI S 2/05, BFH/NV 2005, 2232; vom 5. März 2008 IV S 13/07, juris).
  • BFH, 24.10.2007 - X S 19/07

    Anforderungen an eine schlüssige Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 13.07.2010 - V S 10/10
    Der Kläger lässt damit außer Acht, dass er mit einem solchen Vorbringen im Verfahren nach § 133a FGO nicht (mehr) gehört werden kann (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2007 X S 19/07, juris).
  • BFH, 07.02.2011 - XI S 29/10

    Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) -

    Aus dem Umstand, dass die Beschlussgründe keine detaillierte Befassung mit sämtlichen Erwägungen der --hier mehrere 100 Seiten umfassenden-- Beschwerdebegründung enthalten, kann nicht darauf geschlossen werden, der Senat habe diese nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 5. Dezember 1995  1 BvR 1463/89, HFR 1996, 153; BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 I S 7/10, BFH/NV 2010, 1297; vom 13. Juli 2010 V S 10/10, BFH/NV 2011, 47).
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